Die regelmäßige Evaluierung von Arbeitsweise und Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist im Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziffer V.D.13 / 5.13) verankert. Diese Regelung hat sich in börsennotierten Unternehmen als Standard einer vorbildlichen Unternehmensüberwachung etabliert. Gegenstand der Selbstbeurteilung ist der Aufsichtsrat eines Unternehmens: Dabei nehmen seine Mitglieder in einem strukturierten Prozess eine Selbstevaluierung vor.
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Selbstbeurteilung. Sie profitieren dabei von unserer umfangreichen Erfahrung sowie unserer Unabhängigkeit und Objektivität. Mit unserer erprobten Vorgehensweise stellen wir darüber hinaus sicher, dass die Evaluierung fokussiert, zielorientiert und pragmatisch durchgeführt wird.
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