Eine unternehmensindividuelle Selbstbeurteilung berücksichtigt die spezifischen Anforderungen Ihres Gremiums. Dabei können unterschiedliche Elemente kombiniert werden: Detaillierte Dokumentenanalyse (u.a. Geschäftsordnung, Berichte und Vorlagen, Protokolle), strukturierte Einzelinterviews mit Gremienmitgliedern oder Beobachtungen in Aufsichtsratssitzungen. Die Auswahl der Instrumente hängt von der Zielsetzung und dem Ausgangspunkt der Evaluierung ab und erfolgt in enger Absprache mit Ihnen. Dabei bauen die einzelnen Untersuchungselemente aufeinander auf und ermöglichen eine systematische und detaillierte Analyse der Zusammensetzung und Arbeitsweise. Ein besonderer Fokus liegt auf der Identifikation und Diskussion möglicher Entwicklungspotenziale. Sie sind die Basis für Verbesserungsmaßnahmen, die wir gemeinsam mit Ihnen erarbeiten.
Die Selbstbeurteilung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und intensiver Einbindung aller Aufsichtsratsmitglieder – hierdurch werden Transparenz der Evaluierung und die Unterstützung aller Beteiligten sichergestellt.
Die unternehmensindividuelle Selbstbeurteilung eignet sich für Unternehmen, die
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