Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, einmal pro Jahr die Effizienz von Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan zu prüfen. Dies umfasst auch eine Prüfung der Kompetenzen der Gremienmitglieder sowie des Kompetenzprofils des Gremiums insgesamt. Anders als bei den Richtlinien des Deutschen Corporate Governance Kodex ist dabei nicht nur eine Selbstbeurteilung des Aufsichtsorgans vorgesehen: Auch die Geschäftsleitungen und ihre Mitglieder werden durch das Aufsichtsorgan geprüft.
Zur Durchführung der Selbstbeurteilung sieht das Kreditwesengesetz ausdrücklich vor, dass die Unternehmen durch externe Prüfer unterstützt werden können. So lassen sich Objektivität und Unabhängigkeit des Beraters nutzen. Außerdem ist gewährleistet, dass die Evaluierung mit Hilfe einer erprobten Methodik vorgenommen wird. Eine Prüfung nach §25d KWG muss darüber hinaus die Anforderungen der BaFin berücksichtigen, damit die Institute die Ordnungsmäßigkeit der Prüfung nachweisen können.
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