Der Deutsche Corporate Governance Kodex oder der Public Corporate Governance Kodex fordern eine regelmäßige Überprüfung der Effizienz von Aufsichtsräten. Börsennotierte Unternehmen müssen ihr Vorgehen bei der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats zudem erläutern und angeben, ob sie externe Berater eingesetzt haben.
Bei Kreditinstituten ist eine Prüfung gesetzlich sogar verpflichtend. Und auch Familienunternehmen erkennen den Mehrwert einer systematischen Evaluierung ihrer Aufsichtsräte und Beiräte. Denn dies ist nicht nur Compliance-Pflicht, sondern ein wichtiger Aspekt, um den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern. Wir unterstützen Sie umfassend bei Ihrer Selbstbeurteilung – einfach, wissenschaftlich fundiert und unabhängig.
Jedes Gremium ist einzigartig. Daher passen wir unseren Evaluierungsansatz an Ihre Situation und Ziele an. Für Selbstbeurteilungen gibt es zwei Wege: Sie können standardisiert und onlinebasiert oder in enger Abstimmung mit Ihnen unternehmensindividuell durchgeführt werden.
Bei dem standardisierten Vorgehen stehen Effizienz und Dauer der Evaluierungen im Vordergrund. Unternehmensindividuelle Evaluierungsansätze zielen auf eine intensive Einbindung der Gremienmitglieder.
Im Rahmen einer langfristigen Partnerschaft mit unseren Klienten bauen unsere Selbstbeurteilungen im Sinne eines Follow-ups aufeinander auf. Dies ermöglicht die Funktionsfähigkeit Ihrer Gremien Schritt für Schritt weiterzuentwickeln. Unser Vorgehen macht es Ihnen einfach, den Evaluierungsprozess zu durchlaufen und ein unabhängiges Prüfsiegel zu erhalten.